Über das 4:1 für den Lockdown hatten wir erst vor wenigen Tagen berichtet. Inzwischen steht es 6:1, denn auch in Sachsen und Nordrhein-Westfalen bleiben Tattoo-Studios im Corona-Lockdown-Light geschlossen.
Die entsprechenden Klagen bzw. Anträge vor Gericht wurden abgelehnt. Das stimmt uns natürlich für unsere Klage (und die einiger anderer Tattoo-Studios in Bayern) nicht gerade optimistisch. Eine Meldung heute lies uns allerdings aufhorchen. Fitnessstudios dürfen (teilweise) öffnen – so war es heute in vielen Medien zu lesen und zu hören.
Was ist da dran? Nicht so viel, wie man nach der Nachricht vielleicht meinen könnte. Fitnessstudios müssen für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen bleiben. Personal-Training darf in Fitnessstudios jedoch angeboten bzw. durchgeführt werden. Ähnlich ist es übrigens mit EMS-Training – auch das ist zulässig.
Uns ist an dieser Stelle nicht ganz klar, warum z.B. – losgelöst vom Tätowieren – eine Kosmetikerin nicht hinter einer Plexiglasscheibe Fingernägel machen darf, aber Personal-Training bzw. EMS erlaubt ist.
Natürlich sind wir keine Virologen. Dass jedoch Atem bei sportlicher Betätigung tiefer und intensiver ist als beim Nägel machen und dort dann besonders viele Aerosole ausgestoßen werden, verstehen vermutlich auch Nicht-Virologen.
Vielleicht gehört aber auch ein knackiger Po ähnlich wie eine neue Dauerwelle oder trendige Strähnchen zur Grundversorgung. Wo kämen wir denn hin, wenn wir dem tödlichen Virus nicht mit korrekt geschnittenen Haaren gegenübertreten könnten?
Ihr merkt, bei uns herrscht etwas sarkastische Stimmung. Könnte auch daran liegen, dass wir die versprochenen Ausgleichszahlungen immer noch nicht einmal beantragen können. Die entsprechenden Programme wurden einfach noch nicht (fertig) programmiert.
Zudem befürchten wir, dass es – zumindest für uns – nicht bei vier Wochen Lockdown bleiben wird.