Tiefschwarze Wolken zogen vor wenigen Monaten über unserem Geschäftsbereich „Tattooentfernung“ bzw. „Tattooaufhellung“ auf: Der sog. Facharztvorbehalt – sprich: Tattoos dürfen nur noch von Hautärzten entfernt bzw. aufgehellt werden – ein entsprechendes Gesetz sollte im Bundestag verabschiedet werden.

Besonders schlimm: Vorgesehen war als Stichtag der 31.12.2018, mit einer Übergangsfrist von drei Monaten – also zum 31.03.2019.

Uns hat das massiv getroffen: während es durchaus Tattoostudios oder Tattooenternungststudios gibt, die die Tattooentfernung mit irgendwelchen billigen Tattoolasern aus Fernost durchführen und oftmals keine guten Ergebnisse erzielen oder im schlimmsten Fall die Haut durch den unsachgemäßen Tattoolaser oder Einsatz des Tattoolasers zerstören, haben wir richtig tief in die Tasche gegriffen – Tattoolaser und Einrichtung unseres Laserraumes haben uns fast 60 000,- Euro gekostet, die natürlich nach zwei Jahren noch nicht im Ansatz wieder eingenommen worden sind – und mindestens genau so schlimm: mit der anvisierten Übergangsfrist zum 31.03.2019 hätten wir noch nicht einmal alle angefangenen Projekte fertigstellen können.

Durch die jetzt eingeräumte Frist von zwei Jahren bekommen wir noch etwas mehr Spielraum: wir können die begonnen Tattoos fertig behandeln, können aber auch noch neue Projekte annehmen und somit unseren nicht unerheblichen finanziellen Schaden minimieren, aber auch euch noch zwei Jahre lang anbieten, euer Tattoo günstig aufzuhellen bzw. im Idealfall bzw. wenn gewünscht und möglich (!) ganz entfernen.

Auch danach – also ab 2022 – werden wir Tattoobehandlungen via Laser anbieten können, nur dann halt in Kooperation mit einem Hautarzt – und eines ist ganz klar: So günstig wie jetzt wird es dann nicht mehr funktionieren – wir gehen davon aus, dass sich unsere jetzigen Preise am Ärzteniveau orientieren müssen, also im Vergleich zu jetzt ungefähr verdreifachen werden.

Du möchtest Dein Tattoo aufhellen lassen für ein Cover-Up? Jetzt ist der richtige Zeitpunkt um damit zu beginnen. Terminvereinbarungen gerne direkt im Tempel oder – diese Nummer gilt aber ausschließlich für Tattoobehandlungen via Laser – auch gerne per Whatsapp bei Stephan Tempel unter 0151 – 40 74 40 35 – noch einmal: alle anderen Anfragen zu Tattoos, Piercings etc per Whatsapp können nicht beantwortet werden.

Last but not least: Dass die Gesetzeslage zur Tattooentfernung entsprechend angepasst wird, müssen wir akzeptieren und können es zum Teil sogar verstehen: zu viele billige Geräte und zu viel Personal mit zu wenig Ahnung hat hier leider viel zu viel kaputt gemacht (dass wir im Studio auch komplett zerstörte Haut von Hautärzten gesehen haben, steht auf einem anderen Blatt – die Bilder haben wir gespeichert und das sage ich auch unter Eid aus).

Unserer Meinung nach wäre es ein besserer Ansatz gewesen, die Mindestanforderungen an die Geräte und an die Ausbildung des Personals zu erhöhen: In dem jetzt kommenden Gesetz sind die Geräte leider komplett außen vor gelassen – und die Hautärzte haben sicherlich kein Interesse daran, den ganzen Tag lang Tattoos via Laser zu entfernen – aber uns hat ja leider niemand gefragt.

Stephan Tempel