Klage abgelehnt: Tattoostudios in Baden-Würtemberg bleiben geschlossen

Tattoo Studios bleiben ebenso wie Fitnessstudios in Baden Würtemberg vorerst geschlossen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg hat den jeweiligen Eilantrag der Kläger abgelehnt.

Klage von Fitnessstudio und Tattoostudio

Betreiber von Fitness- und Tattoostudios im Südwesten wollen den Betrieb wieder aufnehmen. Das Verwaltungsgericht in Mannheim hat die Eilanträge der Kläger jedoch beide abgelehnt.

Voraussetzungen für Bestriebsschließungen gegenwärtig erfüllt

Zur Ablehnung führt der 1. Senat des VGH jeweils aus, die Voraussetzungen des Infektionsschutzgesetzes für Betriebsschließungen seien gegenwärtig voraussichtlich erfüllt. Die 7-Tages-Inzidenz liege bundesweit über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.

Bundesweit abgestimmte Schutzmaßnahmen anzustreben

In einer solchen Konstellation seien „bundesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“ (§ 28a Abs. 3 Satz 9 IfSG).

Die Entscheidung der Landesregierung in der Corona-Verordnung, den Betrieb solcher Einrichtungen grundsätzlich zu untersagen, sei auch Teil einer solchen „bundesweiten Abstimmung“. Denn die Landeregierung setze damit einen am 28. Oktober 2020 in einer Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder gefassten, von ihr dort mitgetragenen Beschluss um.

Keine regionale Differenzierung schaffen

Bei der Umsetzung einer solchen bundesweit einheitlichen Strategie in Landesrecht habe der Antragsgegner den ausdrücklichen Willen des Bundesgesetzgebers bei der Verabschiedung des § 28a IfSG im November 2020 berücksichtigen dürfen, dass „mögliche infektiologische Wechselwirkungen und Verstärkungen zwischen einzelnen Regionen“ möglichst ausgeschlossen werden sollen.

Tattoo Studios Baden Würtemberg bleiben geschlossen

Daher bestehe gegenwärtig kein Anlass, bei der Schließung solcher Studios regional differenzierende Regelungen zu schaffen.

Denn eine punktuelle Öffnung in einzelnen Kreisen führe zu einem erheblichen Anstieg der Sozialkontakte und der Infektionsgefahren über die Kreisgrenzen hinaus.

Aus dem Umstand, dass die 7-Tages-Inzidenz von 50 im landesweiten Durchschnitt inzwischen unterschritten werde, folge nichts anderes. Dieser Umstand zwinge den Antragsgegner insbesondere nicht dazu, sich einer bundeseinheitlich abgestimmten Strategie zur Pandemiebekämpfung zu verweigern. Somit bleiben Tattoo Studios in Baden-Würtemberg geschlossen

Denn die Unterschreitung des auf den Landesdurchschnitt bezogenen Inzidenzschwellenwerts ändere nichts daran, dass der Anwendungsbereich von Satz 9 des § 28a Abs. 3 IfSG weiterhin eröffnet sei. Hinzu komme, dass der Schwellenwert im Land erst seit wenigen Tagen und bislang auch nur geringfügig unterschritten werde.

Beschlüsse sind unanfechtbar

Die Beschlüsse vom 19. Februar 2021 sind unanfechtbar (Az. 1 S 460/21 – Tattoostudio – und 1 S 502/21 – Fitnessstudio).

Aussicht für Tattoo Studios in Bayern

Entsprechende Klagen von Tattoostudios waren in Bayern schon vor Monaten abgelehnt worden. Heute sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, dass ab nächster Woche weitere körpernahe Dienstleistungen in der Pflege wie z.B. die Fußpflege öffnen dürfen.

Tattoostudios werden zwar als köpernahe Dienstleistung geführt. Von einer Öffnung der Tattoo Studios in Bayern ist aber eher nicht auszugehen. Vermutlich wird es wie in NRW laufen. Dort haben Fußpflege und Co. geöffnet, Tattoostudios sind von der Öffnung explizit ausgenommen.