Der Shutdown soll bis zum 28. März verlängert werden, zeitgleich soll es weitere Lockerungen für körpernahe Dienstleistungen geben.

Körpernahe Dienstleistungen sollen bei den Lockerungen dabei sein. Ob das jetzt endlich auch für die Tattoostudios gilt?

Der Spiegel schreibt in seinem Corona-Ticker:

Auch andere körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen sollen wieder öffnen dürfen, Voraussetzung sind tagesaktuelle negative Tests und Hygienekonzepte. Kunden sollen hier aber einen negativen Schnell- oder Selbsttest vorweisen müssen.

Woher diese Informationen?

Dazu schreibt der Spiegel:

Einen Tag vor der nächsten Besprechung von Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder über die Pandemie-Maßnahmen gibt es nach SPIEGEL-Informationen erste Details, was beschlossen werden könnte. Die Vorlage stammt von der sogenannten Vierergruppe, die der Kanzlerin und den Länderchefs zuarbeitet. Das Dokument ist ein Entwurf, der auf Montagabend, 19.10 Uhr, datiert ist.

Schnelltests vor dem Tattoo – wie in Österreich?

Bereits am 03. Februar hatten wir eine Umfrage gemacht, ob unsere Kunden bereit wären einen Corona-Schnelltest vor einem Tattoo zu machen. So wie es auch in Österreich seit dem 08. Februar der Fall ist. Die Antwort war eindeutig. 90% unserer Kunden wären dazu bereit.

Tattoo dabei bei den Lockerungen für körpernahe Dienstleistungen?

Wir gehen zumindest stark davon aus. Die Ungleichbehandlung zu Nagelstudios, Kosmetikstudios etc. die – zumindest in Bayern –  seit gestern definitiv besteht, wird jetzt hoffentlich auf Bundesebene gerade gerückt.

Warum keine Schnelltests vor Friseurbesuch oder dem Gang ins Nagelstudio?

Vielleicht, weil sie letzte Woche noch nicht in Deutschland in ausreichender Anzahl zur Verfügung standen. Möglich, dass hier noch nachgebessert wird und somit Verhältnisse wie in Österreich hergestellt werden. Dort ist für jede körpernahe Dienstleistung ein maximal 48 Stunden alter negativer Schnelltest nötig. Dieser ist in Österreich jedoch kostenlos.

Update, 04. März 2021, 06:55 Uhr:

Wir haben die geplanten Öffnungen laut Beschluss Bund/Länder zusammengefasst – die einzelnen Länder müssen das aber noch umsetzen:

Alle körpernahen Dienstleistungen ab 08.03.2021 möglich?

Update, 04. März 2021, 18:48 Uhr:

In fast allen Bundesländern sind die restlichen “körpernahen Dienstleistungen” explizit in den Öffnungen ab Montag genannt. Im Bundesland Bayern tauchen sie bislang mit keinem Wort auf. Weder in der Pressekonferenz am Mittag, noch in der 9-seitigen offiziellen Pressemitteilung vom Bayrischen Staatsministerium. Wir haben dazu einen extra Beitrag verfasst:

Öffnung der weiteren körpernahen Dienstleistungen / Tattoostudios in Bayern weiter unklar