Dürfen Tattoostudios in Bayern ab 08.03.2021 ihre Pforten wieder öffnen? Öffnung der Tattoostudios weiter unklar
Seit Tagen sind die Pläne von der Bundesregierung im Einklang mit den Landesregierungen im Netz. Unter anderem die restlichen körpernahen Dienstleistungen sollen zum 08.03.2021 unter Auflagen öffnen dürfen. Die restlichen körpernahen Dienstleistungen, da gehören Tattoostudios selbstverständlich dazu. Die restlichen = alle.
Update, 05. März 2021, 19:25 Uhr: Tattostudios in Bayern bleiben geschlossen – Link
Gerade nach den Wirrungen um die Notwendigkeit nicht-Pflegerischer Angebote bei Friseuren und Nagelstudios endlich ein Lichtblick für alle Tätowierer. Details hierzu waren der Beschlussvorlage im Vorfeld bereits zu entnehmen. Die Bund-Länder-Konferenz am 03.03.2021 hat diesen Part der Beschlussvorlage auch nach stundenlanger Sitzung dankbar übernommen.
Eigentlich müssen das Ganze nur noch die einzelnen Bundesländer beschließen und erklären. Eigentlich..
Reine Formsache eigentlich – von wegen!
Nach über vier Monaten im Lockdown fieberten heute vermutlich alle Tätowierer und Piercer im Freistaat Bayern der heutigen Pressekonferenz entgegen. Kurz nach 13 Uhr trat Ministerpräsident Markus Söder direkt im Anschluss an die Ministerkonferenz ans Mikrofon. Er begann die Regierungserklärung mit einem ausführlichen Prolog zur derzeitigen Situation und dem Infektionsgeschehen. Anschließend verkündete er die neuen Öffnungen, welche in der kommenden Woche in Kraft treten.
Buchhandlungen und Gartencenter als Vertreter des Handels wurden hierbei explizit genannt.
Nach den Öffnungen u.a. im Handel folgte der Faden den anvisierten Öffnungen von Schulen und Kindertagesstätten. Im Anschluss daran stellte er die angestrebte Öffnungsmatrix für die Öffnung von unter anderem Freischankflächen Richtung Ostern vor.
Und die körpernahen Dienstleistungen? Tauchen in Bayern einfach gar nicht auf
Weder am Mikrofon noch in der veröffentlichten Mitschrift der Ministerkonferenz taucht der Begriff “Körpernahe Dienstleistungen” auf. Weder bei den Öffnungen noch unter als “weiterhin geschlossen”. Auch nicht bei denen, die irgendwann in der Zukunft vielleicht einmal öffnen dürfen.
Während unter anderem in Hamburg und in Rheinland-Pfalz die Körpernahen Dienstleistungen ab Montag explizit wieder öffnen dürfen, finden sie in Bayern nicht einmal eine Erwähnung.
Sie haben die körpernahen Dienstleistungen offensichtlich schlichtweg vergessen
Was heißt das nun im Klartext für die Öffnung von Tattoostudios in Bayern?
Das heißt im Klartext, dass alle auf die 12. Fassung der BayIfSMV warten müssen. Hoffentlich führt sie die weiteren körpernahen Dienstleistungen in dieser auf. Oder wenigstens in der Positivliste!
Denn ohne eine offizielle Schriftliche Mitteilung von Regierungsseite für die Öffnung der körpernahen Dienstleistungsbetriebe bleiben bei den Studios die Türen geschlossen!
Aber man konnte doch schon überall von der anstehenden Öffnung der Tattoostudios lesen…?!
Wissen wir. Rechtlich bindend ist das aber leider nicht. Weder die bekannten unabhängigen Nachrichtenportale, noch Radiosender oder Blogs sind für Tattoostudios eine verbindliche Rechtsquelle.
Rechtssicherheit gibt es für uns nur, wenn die Landesregierung in Bayern den Lockdown für körpernahe Dienstleistungen für beendet erklärt. Dies muss dann in der aktuellen Fassung der Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erscheinen.
Nachdem diese Verordnung noch geschrieben wird, gibt es hierzu – stand jetzt! – auch keine Insiderinformationen die geleakt werden können! Leider, denn das Warten und die Ungewissheit machen alle die in Bayern seit Monaten geschlossen sind inzwischen richtig mürbe.
Dieser Beitrag wird laufend aktualisiert, sobald es etwas neues gibt.
Update, 19:20 Uhr:
Wir sind darauf hingewiesen worden, dass die “Positivliste” des Staatsministeriums heute aktualisiert worden ist. Laut dieser sind Tattoostudios weiterhin geschlossen.
Merkwürdig: Die Liste hat das heutige Datum, bezieht sich aber auf die 11. BayIfSMV – wenn wir Söder heute richtig verstanden haben, gilt ab dem Wochenende bzw. ab Montag jedoch die 12. Gut möglich, dass da etwas neues kommt – auch wenn uns die heutige Aktualisierung natürlich skeptisch macht.
Update, 19:34 Uhr:
Auch die explizit heute in der Pressemitteilung als geöffnet mitgeteilten Bibliotheken sind in der Positivliste mit heutigem Datum noch als geschlossen erwähnt. Damit gilt das, was wir vermutet hatten. Das ist – trotz heutigem Datum – noch eine Liste mit altem Rechtsstand.
Update, 19:65 Uhr:
Wenig optimistisch stimmt uns ein Beitrag in der Süddeutschen Zeitung von heute Nachmittag, 17:09 Uhr. In diesem werden Tattoostudios als weiterhin explizit geschlossen genannt. Das ist zwar auch nur eine Zeitung, aber im Regelfalle sehr gut informiert und recherchiert gründlicher als der Rest.
Update, Freitag 05. März, 11:25 Uhr:
Nach wie vor gibt es in Bayern keine definitive Aussagen von Seiten der Regierung über die Öffnung der körpernahen Dienstleistung.
Heute um 12:55 Uhr diskutiert der Bayerische Landtag über die Lockerungen – gut möglich, dass da auch die körpernahen Dienstleistungen zur Sprache kommen. Wer sich das ganze live anschauen möchte, kann dies im Livestream vom BR machen.
Livestream – Landtag diskutiert über Corona
Update, 15:00 Uhr:
Seit rund zwei Stunden läuft die Debatte im Landtag. Interessantes Detail: Diverse Öffnungen werden immer wieder genannt. Handel, Kultur, Sport, Schule und so weiter. Ein Wort bzw. zwei Wörter hat noch niemand in den zwei Stunden in den Wort genommen bei den Lockerungen: “körpernahe Dienstleistungen”.
Es bleibt alles beim alten. Nichts genaues weiß man nicht.
Update, 17:25 Uhr:
Nun haben wir uns aufmerksam durch über 4 Stunden Plenum im bayrischen Landtag gekämpft und sind leider so (un-)schlau wie vorher. Der Begriff “Körpernahe Dienstleistungen” wurde NICHT erwähnt! Nicht bei den Wortbeiträgen der Aussprache. Auch nicht bei den Anmerkungen. Erst recht nicht in den Dringlichkeitsanträgen.
Update, 19:25 Uhr:
Tattoostudios in Bayern bleiben geschlossen!