Klage von Tattoostudio in Bayern gegen Corona – Verordnung
Ein Tattoostudio (mindestens) aus Bayern klagt gegen die Benachteiligung durch die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Diese ist zur Verhinderung von Corona – Infektionen erlassen worden.
Bund und Länder einigten sich in der Konferenz letzte Woche auf eine umfangreiche Öffnung bei den körpernahen Dienstleistungen. Diese wurden von nahezu allen Bundesländern umgesetzt. Ausgeschert sind hierbei nur zwei Bundesländer.
Kaum Lockerungen in Thüringen
In Thüringen wurden die Lockerungen nach hinten geschoben, weil die Corona- Inzidenz deutlich über 100 lag.
Umfangreiche Lockerungen in Bayern – außer für Massagen und Tattoostudios
In Bayern wurden die körpernahen Dienstleistungen schon eine Woche zuvor gelockert, zum Teil deutlich umfangreicher als in anderen Bundesländern. Anders als in vielen Bundesländern sind z.B. in Bayern auch rein dekorative Maßnahmen bei Nagelstudios erlaubt.
Nur zwei Branchen sind aktuell bei den körpernahen Dienstleistungen von den Lockerungen ausgenommen. Massagen und Tattoos dürfen derzeit im Süden der Republik nicht angeboten werden. Dies stößt bei sehr vielen Menschen auf Unverständnis. Auch die kritischen Berichte in der Presse häufen sich.
Tattoostudios aus Bayern klagt
Mindestens ein Tattoostudio aus Bayern lässt sich diese Ungleichbehandlung nicht gefallen und klagt. Inzwischen ist die Klage soweit fortgeschritten, dass sie beim Verwaltungsgerichtshof ist. Dies teilte uns „Tattoo-Anwalt“ Rechtsanwalt Urban Slamal mit, als wir ihn unsererseits mit einer Klage beauftragt hatten.
Urban stand uns bereits unterstützend bei Klage Nummer 1 (Mai 2020, Erledigung wegen Aufhebung der belastenden Verordnung) zur Seite und hat für uns und viele andere bayerischen Tattoostudios im November 2020 einen Eilantrag gestellt. Dieser wurde vom Verwaltungsgericht allerdings nach rund vier Wochen (!) abgelehnt.
Normenkontrollklage beim Verwaltungsgerichtshof
Nun ist bereits ein Tattoostudio beim Verwaltungsgerichtshof mit einer Normenkontrollklage. Eine Normenkontrollklage greift die ganze Norm als solches an. Sollte das Tattoostudio also erfolgreich sein, dürften somit alle Tattoostudios in Bayern wieder arbeiten.
Möglichkeit einer Sammelklage
Viele Kunden und auch andere Tätowierer bzw. Tattoostudios haben gefragt, warum wir keine Sammelklage machen. Hierzu muss man wissen, dass eine klassische Sammelklage, wie man sie z.B. aus den USA kennt in Deutschland nicht zulässig ist (Wikipedia).
Bayerische Besonderheit
Rechtsanwalt Urban Slamal hat im November in vielen Bundesländern Klagen von Tattoostudios eingereicht. In einigen Bundesländern konnten somit bei den Niederlagen – da es sich um identische Klagen gehandelt hat – immerhin die Gerichtskosten reduziert werden. Die Gerichte legten die angefallenen Kosten einfach auf alle Kläge um. Sie teilten also die Gerichtskosten unter den Klägern auf. Somit waren es für einige Tattoostudios in der Republik Gerichtskosten im niedrigen dreistelligen Bereich.
Nicht so in Bayern. In Bayern musste jedes klagende Tattoostudio die angefallenen Kosten für seine Klage voll bezahlen.
Dies ist auch bei der jetzigen Klage zu erwarten. Man kann sicherlich mit Kosten im vierstelligen Bereich kalkulieren. Da eine weitere Klage allenfalls symbolischen Wert hat, hat Urban davon abgeraten.
Wer ist der klagende Tätowierer?
Wir wissen nicht, wer der klagende Tätowierer ist. Urban hat uns das nicht mitgeteilt. Unser Angebot und das von vielen Kollegen steht jedoch. Wenn sich der entsprechende Tätowierer bei uns meldet, werden wir ihn im Falle einer Niederlage gerne unterstützen.