Neuer Lockdown für Tätowierer in ganz Deutschland möglich – Bundesweite Notbremse von Kabinett beschlossen

Am heutigen Dienstag, 13.4.2021, hat das Kabinett der Bundesregierung eine bundesweite Notbremse beschlossen und vorgestellt. Unter einer 7-Tage-Inzidenz von 100 sind weiter die Länder für Öffnungen zuständig.  Jedoch greift über 100 bundesweit die Notbremse automatisch und lässt den Kreisen und Städten keinen Spielraum mehr. Davon sind auch Tattoostudios unter den Körpernahen Dienstleistungen betroffen.

Das sieht die Bundesweite Notbremse vor

Der Einzelhandel muss wieder schließen, jedoch gibt es Ausnahmen für “Geschäfte des täglichen Bedarfs”. Allerdings ist die Liste der Ausnahmen in der Beschlußvorlage auf 17 gekürzt worden, und auch für die Ausnahmen gilt strikte FFP2-Maskenpflicht und eine Kundengrenze in Relation zur Geschäftsgröße.

Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen.

Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen – Friseure nur mit aktuellem Test

Körpernahe Dienstleistungen müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von >100 schließen. Davon sind dann auch Tattoo- und Piercingstudios in ganz Deutschland ausnahmslos betroffen. Ausnahmen gelten lediglich für “medizinisch / therapeutisch notwendige, pflegerische und seelsorgerische” Dienstleistungen. Auch Friseure dürfen weiterhin geöffnet bleiben, allerdings bleibt die Maskenpflicht bestehen und Kunden dürfen nur noch mit aktuellem Coronatest – nicht älter als 24 Stunden – eingelassen werden.

Für die Tattoostudios in Bayern macht das jedoch keinen Untschied. Im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern gab es hier seit November keinerlei Lockerungen oder Öffnungsmatrix.

Keine Änderungen für große Firmen, Fabriken und Büros

Große Fabriken, Logistikzentren, Großraumbüros und Handwerksberufe bleiben von der Notbremse weiterhin verschont. Trotz hoher Kontaktzahl und großteils schlechter Möglichkeiten zur Kontaktverfolgung. Im Gegensatz zu Tattoostudios, die trotz 100% Rückverfolgbarkeit und bei geringster Kundenfrequenz bundesweit wieder zusperren müssen, respektive in Bayern seit über 5 Monaten durchgehend geschlossen sind.

Testangebot von Arbeitgebern verpflichtend – das Testen aber nicht

Im Zuge der genannten Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes wurde auch die verpflichtende Bereitstellung von Corona-Tests für Angestellte beschlossen. Allerdings besteht keine Pflicht für die Arbeitnehmer, diese Testangebote wahrzunehmen. Somit handelt es sich bei dieser Klausel leider auch nur um einen zahnlosen Tiger, während es für Tattoostudios auch weiterhin nicht einmal mit einer Testpflicht für Kunden und Tätowierer eine Öffnungsperspektive gibt.

Schlechte Nachrichten für Tätowierer in Bayern

Die Notbremse greift nur ab einer Inzidenz von 100 und darüber bundesweit, unter dem Wert von 100 jedoch bleibt die Handhabe der Maßnahmen auch weiterhin Ländersache. Für Tätowierer in Bayern heißt das nichts Gutes: Während nahezu in ganz Deutschland die Tätowierläden am 08.03.2021 wieder öffnen durften, entschied sich die Landesregierung in Bayern hier für einen Sonderweg und ließ die Tattoostudios kurzerhand bei der Öffnungsmatrix unter den Tisch fallen. Hier haben wir das Ganze vor über einem Monat ausführlich beschrieben.

Daher bleibt für die Tattooszene im Freistaat leider alles beim Alten.

Die Gesetzesvorlage muss noch von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden bevor sie in Kraft tritt – das ist jedoch reine Formsache.