Stadtportal München veröffentlicht falsche Information
Bayerische Tattoostudios dürfen öffnen – jedoch nicht bedingungslos. Heute veröffentlichte das Stadtportal der Landeshauptstadt die folgende Information im Wortlaut:
“Neben Friseuren und Fußpflege sind auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder zulässig. Bei einer Inzidenzeinstufung „über 100“ ist für den Besuch ein höchstens 24 Stunden alter negativer Coronatest nötig.”
Das würde bedeuten, dass Tätowierer ab nächster Woche auch über einer Inzidenz von 100 weiterhin arbeiten dürften – gebunden an die Testpflicht.
Diese Information ist leider falsch.
Aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung legt Öffnung von Tattoostudios ausschließlich unter 100 fest
Absatz 2 (§12) die neue Nummer 1 in Satz 4 ist hierzu eindeutig. Dieser lautet wie folgt:
„Wird in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten, gilt (..)“ – „Es sind nur Dienstleistungen der Friseure und der Fußpflege zulässig“
Das bedeutet:
• Bei einer Inzidenz über 100 dürfen Tätowierer nicht öffnen.
• Ist die 7-Tage-Inzidenz eines Landkreises / einer kreisfreien Stadt an 5 aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 100: Tattoostudios dürfen öffnen. Sollte der Wert während der 5 Tage auch nur an einem Tag 100 oder mehr betragen, ist die Zählung beendet und fängt am nächsten Tag mit einem Wert unter 100 wieder von vorne an.
• Die Regeln im Bezug auf maximal zulässige Kundenanzahl und Hygienekonzept sind mit denen für Friseure und Fußpflegern identisch.
• Es gibt derzeit keine Testpflicht für Tätowierer in Bayern.
Und wenn der Wert lange genug für die Öffnung der Tätowierer in München unter 100 war und wieder über 100 steigt?
• Überschreitet der 7-Tage-Inzidenzwert die 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, müssen alle körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme der Friseure und medizinischer Fußpflege wieder schließen.
Umständliche Formulierung sorgt vielerorts für Verwirrung
Der Wortlaut der Veröffentlichung der aktuellen Fassung der BayIfSMV sorgte vielerorts für Verwirrung. Daher sind solche Irrtümer und Fehlinterpretationen wenig überraschend.
Den genauen Wortlaut sowie seine Bedeutung haben wir hier verständlich zusammengefasst.
Wir hoffen, die aktuelle Rechtslage für die Öffnung der Tattoostudios in Bayern verständlich zusammengefasst zu haben.
Sollte sich daran etwas ändern, veröffentlichen wir es umgehend hier unter unseren News.