Corona Inzidenz sinkt – das gilt derzeit in Tattoo Studios in Bayern
Die Corona-Inzidenz ist in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch in Bayern im freien Fall. In Deutschland beträgt sie aktuell 35, in Bayern ist sie mit 36 knapp darüber. In München liegt sie mit 28 noch einmal deutlich darunter. Auch hier sind die Zahlen weiter am sinken. Was bedeutet das für Tattoo Studios?
Keine großen Änderungen für Tattoo Studios in Bayern
Das absinken der Corona-Zahlen hat für die Tattoostudios keine riesige Bedeutung. Ist die Corona-Inzidenz über 100, müssen Tattoo- und Piercingstudios geschlossen bleiben. Ist die Inzidenz unter 100, dürfen sie wie alle anderen körpernahen Dienstleistungen auch öffnen bzw. geöffnet bleiben. Das steht im § 12 Abs. 2 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Corona-Testpflicht für Tattoo-Studios?
Wirbel gab es um eine etwaige Corona-Testpflicht für Tattoo Studios. Diese wurde zwar angekündigt, hat es aber nicht in die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geschafft. Das bedeutet im Klartext: Es gibt sie nicht. Bei einer Inzidenz von über 100 sind Tattoo-Studios geschlossen, da hilft auch ein Corona-Test nicht (§12 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 12.BayIfSMV). Bei einer Inzidenz von unter 100 ist eine Testpflicht für körpernahe Dienstleistungen in Bayern nicht vorgesehen.
Viele Piercing- und Tattoostudios jedoch mit freiwilliger Testpflicht
Sehr viele Tattoo- und Piercingstudios in Bayern bieten zumindest das Tätowieren derzeit nur mit einem negativen Corona-Test, Genesenenbescheinigung oder Impfung an. Auch der Tempel München tätowiert derzeit nur die angesprochene Personengruppe. Viele Tätowierer möchten nach über 8 Monaten geschlossen im Lockdown hier kein Risiko eingehen.
Maskenpflicht für Tätowierer und Kunden
Die Tätowierer (oder Piercer) müssen derzeit eine medizinische Maske tragen (§12 Abs. 2 Satz 1) und die Kunden benötigen eine FFP2-Maske (§12 Abs. 1 Satz 4 Nr.3 iVm Abs. 2 Satz 1). Wenn die Maske für das anbringen von einem Tattoo oder Piercing hinderlich ist, darf sich abgenommen werden ((§ 12 Abs. 2 Satz 2).
Kontaktdatenverfolgung und Terminpflicht
Körpernahe Dienstleistungen in Bayern dürfen nur ausgeübt werden, wenn die Termine dafür zuvor reserviert werden (§ 12 Abs. 2 Satz 1). Die Nachverfolgung der Kontaktdaten ist ebenso erforderlich, aber für Tätowierer und Piercer seit jeher obligatorisch.
Auswirkung der Inzidenz unter 50 wie z.B. in München
Eine Inzidenz von unter 50 hat insofern für Tattoo- und Piercingstudios eine Auswirkung, dass z.B. für Leistungen des Einzelhandel (z.B. Verkauf von Piercingschmuck) keine Terminvereinbarung mehr nötig ist. Allerdings macht es den Piercingstudios deutlich leichter für die restliche Planung, wenn auch dafür derzeit Termine ausgemacht werden.
Mögliche Verschärfungen durch Städte oder Landkreise in Bayern
Es ist denkbar, dass einzelne Städte oder Landkreise in Bayern schärfere Regelungen getroffen haben. Bekannt ist uns diesbezüglich jedoch nichts. Es kann jedoch auch nicht ausgeschlossen werden.
Gültigkeit dieser Hinweise
Diese Zusammenfassung wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für etwaige Fehler übernehmen wir aber keinerlei Haftung.
Handhabung im Tempel München Piercing & Tattoo
Wie wir im Tempel es derzeit handhaben, findet ihr in diesem Beitrag inkl. Video:
Tempel München Piercing & Tattoo – so läuft die Wiedereröffnung 11.05.21