Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Kosten für die Klage gegen die Schließung der Tattoostudios in Bayern geteilt
Das Verfahren gegen die Schließung der Tattoo Studios in Bayern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatten die 17 Tätowierer aus Bayern verloren. Das war aus mehreren Gründen ärgerlich. Zum einen war die Verhältnismäßigkeit für die Schließung der Tattoo Studios eher nicht gegeben.
Das Gericht führte seinerzeit aus, dass hier möglicherweise eine Ungleichbehandlung vorliegen würde. Das müsste jedoch in einem Hauptverfahren geklärt werden. Da sich so ein Hauptverfahren über Jahre hinziehen könnte, hätte das natürlich nichts geholfen.
Einige Tattoo Studios aus München unter den Klägern
Zum anderen hatten die Tätowierer – darunter einige Bekannte aus München – ein nicht unerhebliches Prozesskostenrisiko zu tragen. Anders als in anderen Bundesländern ging man nämlich davon aus, dass jedes Tattoostudio die gesamtem Verfahrenskosten zahlen müsste. Und das, obwohl sich alleine 17 Tattoostudios aus Bayern den bekannten „Tattoo-Anwalt“ Urban Slamal genommen hatten. Dieser schickte 17 mal das gleiche schreiben ab und erhielt 17 mal die gleiche Antwort.
Auch Bayern teilt die Verfahrenskosten für Tätowierer
Das Prozesskostenrisiko wurde hier mit ein paar tausend Euro für die bayerischen Tätowierer angesetzt. Jetzt kam die Kostenrechnung auch im Tempel München (und vermutlich bei allen anderen) an und enthielt eine positive Überraschung.
Die Prozesskosten wurden durch 17 geteilt, so dass jedes Tattoostudio bzw. jeder Tätowierer „nur“ etwas unter 200,- Euro bezahlen musste.
Der Tempel München bedankt sich ausdrücklich bei allen Kollegen, die in diesen schweren Zeiten ebenfalls den Mut gehabt haben um für unsere Rechte zu kämpfen.