Neue Regeln für Tätowierer & Tattoostudios in Bayern
Ab Mittwoch den 24. November 2021 gilt in Bayern die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV). Dies bedeutet neue Regeln für Tätowierer und Tattoo Studios in Bayern.
Wichtig: Diese Übersicht wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen aber keine Garantie für die Richtigkeit. Die Rechtsquellen sind jedoch alle angegeben und können selber nachgelesen werden.
Inzidenz einen Tag über 1000 – am nächsten Tag ist das Tätowieren verboten
Steigt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz auch nur an einem Tag über den Wert von 1000, so müssen Tattoostudios am nächsten Tag schließen. Genauer gesagt sind alle körpernahen Dienstleistungen am Kunden untersagt, außer Friseure (natürlich…) sowie medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen (§15).
Andersrum muss die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 1000 sinken, damit die Studios wieder geöffnet werden dürfen.
2-G-Regelung im Tattoostudio
Wenn die Tattoostudios in Bayern geöffnet haben dürfen, dann darf der Zugang dort nur noch Menschen gestattet sein, die entweder geimpft oder genesen sind (§5). Ein zusätzlicher Schnelltest (2G+) ist NICHT nötig. Es gilt “nur” die 2G-Regel.
Auch kein Zugang mehr “nur” mit PCR Test. Es dürfen ausdrücklich nur geimpfte oder genesene ins Tattoostudio.
FFP2-Maskenpflicht
Es muss eine FFP2-Maske getragen werden gemäß § 2.
Für das Personal genügt ein täglicher Selbsttest
Bei Tätowierern bzw. Mitarbeitern bei körpernahen Dienstleistungen genügt ein Selbsttest. Kein PCR-Test nötig.
Sollten Mitarbeiter im Tattoostudio nicht geimpft oder genesen sein, so benötigen diese an jedem Arbeitstag einen negativen Test (§ 5 Abs. 2). Hier genügt ein Selbsttest, wenn er vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen ist. (§4 Abs. 6 Nr. 3).
Schüler-Testung nicht mehr für körpernahe Dienstleistungen gültig.
Betrifft Tätowierer vermutlich weniger, Piercer in Bayern dafür um so mehr: Schüler galten bislang noch als getestet und konnten gepierct werden. Nach der neuen Regelung ist das nicht mehr möglich. Die Testung gilt nur noch für eigene sportliche, musikalische oder schauspielerische Tätigkeit (§ 4 Abs. 3 Nr. 2).
Inzidenz in München – am heutigen Tage 681,9
Am heutigen Tage war die Inzidenz in München 681,9 – somit sind wir und alle Tattoostudios in München mindestens morgen noch geöffnet. Über alle Änderungen informieren wir euch wie gewohnt an dieser Stelle.