Testpflicht für Kunden ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35
Wie auf dem Online-Portal www.verkuendung-bayern.de nachzulesen ist, stehen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Bayern Änderungen bevor. Diese Änderungen treten ab Montag, den 23.08.21 in Kraft. Diese Änderungen lesen sich erst einmal etwas kompliziert (wie schon Anfang Mai zur Wiederöffnung der Tattoostudios). Daher haben wir die für unsere Kunden wichtigen Änderungen wie folgt zusammengefasst:
3-G-Regel gilt für Tattoo UND Piercing Kunden
Für Tattookunden ändert sich bei uns nichts: Wer geimpft oder genesen ist, kann sich bei uns mit dem entsprechenden Nachweis ohne Test tätowieren lassen. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss zum Termin einen negativen Coronatest wahlweise schriftlich oder digital vorlegen. Dieser Test darf nicht älter als vom Vortag sein. Das war bislang nicht verpflichtend. Dennoch haben wir das seit dem 2. Lockdown durchgehend so gehandhabt um unsere Kunden und unser Personal zu schützen.
Bei Piercingkunden haben wir bislang aufgrund der kurzen Verweildauer unter Einhaltung der bei uns geltenden Sicherheitsstandards darauf verzichtet. Ab Montag den 23.08.2021 müssen wir das jedoch ändern.
Auch für Piercings ist in Zukunft wahlweise ein Impfnachweis, ein Nachweis über eine überstandene Covid-19-Infektion oder ein negativer Coronatest vorzulegen. Der Test darf nicht älter als vom Vortag sein.
7-Tage-Inzidenz in München seit 19.08.2021 über 35 – neue Regelungen gelten ab Montag
Auf der Website der Stadt München nachzulesen, betrug der 7-Tage-Inzidenzwert am 19.08. 38,6 und am 20.08.2021 43,1. Am heutigen Samstag liegt der Wert bei 48,5.
Ist der Wert an 3 aufeinanderfolgenden Tagen höher als 35, tritt am übernächsten Tag die Testpflicht für Körpernahe Dienstleistungen in Kraft. Somit gelten die neuen Regeln in München ab kommenden Montag.
Lockerungen sind erst wieder möglich, wenn der 7-Tage-Inzidenzwert an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt.
Beschlüsse der Bund-Länder-Ministerkonferenz 1:1 umgesetzt
Somit hat Bayern die Beschlüsse der Bund-Länder-Ministerkonferenz 1:1 umgesetzt. Einen Bayrischen Sonderweg wie im März diesen Jahres – nachzulesen hier – gibt es momentan nicht.