Aktuelle Corona-Regeln für Tattoo Studios & Piercing in Bayern

Die Corona-Regeln für Tattoostudios und Piercer in Bayern waren durch die stark sinkenden Zahlen für Tätowierer immer weniger relevant geworden. Durch die steigenden Zahlen in den letzten Wochen, aber auch durch die Ankündigung neuer einheitlicher Regeln für die gesamte Bundesrepublik in der letzten Woche sind die Regeln bzw. die bevorstehenden Änderungen wieder mehr in den Fokus gerückt.

Was gilt aktuell in Bayern?

Noch gilt die 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Vorläufig gilt sie bis zum 25. August 2021.

Für Tattoostudios und Piercingstudios in Bayern war bzw. ist die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sehr leicht zu befolgen. Es ist lediglich die höchstzulässige Kundenanzahl je Quadratmeter Ladenfläche zu beachten, zwischen den Kunden ist Abstand zu halten, für sie herrscht FFP2-Maskenpflicht und Kontakdaten sind für die Nachverfolgung zu erheben.

Weitere Auflagen wie z.B. eine Testpflicht gibt es nicht. Unabhängig von der Inzidenz. Hier noch einmal die Regeln zum nachlesen.

Was ändert sich durch die Beschlüsse von den Ministern vom 10. August?

Zukünftig müssen bei körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseure, Nagelstudios, Tätowierer, Piercer) wenn die Inzidenz je Stadt oder Landkreis über 35 liegt die Kunden nachweisen dass sie geimpft oder genesen sind. Ansonsten müssen sie einen aktuellen Schnell- oder PCR-Test vorlegen. Diese sind ab 11. Oktober nicht mehr bzw. nur noch in Ausnahmefällen kostenlos.

Ab wann gilt das in Bayern?

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat auf eine Anfrage hin verkündet, dass ab kommenden Montag (23.08.) die neue Verordnung gilt. Wann sie letztlich genau veröffentlicht wird und welchen exakten Wortlaut sie hat, wissen wir noch nicht. Wir werden dies aber so bald wie möglich veröffentlichen.

Wie ist die Lage aktuell für Tattoostudios in Bayern?

In der Stadt München ist die Inzidenz noch knapp unter 35, ebenso im angrenzenden Landkreis. In einigen angrenzenden Landkreisen (z.B. Dachau) ist sie schon deutlich größer. Bundesweit ist sie schon über 36, Tendenz weiterhin stark steigend. Es ist also davon auszugehen, dass in naher Zukunft für alle Tattoo und Piercing – Studios die verschärften Regelungen mit der Corona-Testpflicht gelten werden.

Gibt es Ausnahmen für durchgeimpfte Tattoostudios oder Studios mit Luftfiltern?

Einige Tattoostudios haben sich komplett durchimpfen lassen und/oder für viel Geld Luftfilteranlagen eingebaut. Ausnahmen bzw. Lockerungen sind für diese Studios aktuell nicht vorgesehen.

Woher kommt die Zahl 35 und warum werden ab dieser die Maßnahmen verschärft?

Die Inzidenz 35 bedeutet konkret, dass sich innerhalb von sieben Tagen 35 Menschen je 100 000 Einwohner mit dem Corona-Virus infizieren. Sie sagt nichts über die Schwere des Verlaufes oder die Hospitalisierungsrate. Da inzwischen sehr viele Menschen – insbesondere in den Risikogruppen – geimpft sind, empfehlen viele Experten von der reinen Betrachtung der Inzidenz Abstand zu nehmen.

Die Impf- oder Testpflicht, verbunden mit der Abschaffung der kostenlosen Corona-Tests wird von vielen auch als „Impfpflicht durch die Hintertür“ bezeichnet. Ausbaden müssen diese Maßnahmen wieder einmal die, die ohnehin schon die strengsten Hygienevorschriften und seit jeher die beste Kontaktnachverfolgung haben. Die Piercer und Tätowierer. Diesmal allerdings nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland.