Tätowierer beim Tattoo stechen (Symbolbild)

Wegen Aloha Tattoo – Polizist aus Bayern klagt vor dem Bundesverfassungsgericht

Ein Polizist aus Bayern hat wegen einem Tattoo auf dem Unterarm Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben. Dem Polizisten war der Schriftzug “Aloha” als Tattoo auf dem Unterarm verboten worden

Hintergrund zu “Aloha” – Unterarm-Tattoo bei dem Polizisten

Der Polizist will sich das Wort “Aloha” auf den Unterarm tätowieren lassen. Dies sei zur Erinnerung an die Flitterwochen auf Hawaii. “Das ist eine Tätowierung und das geht niemand anders etwas an.”

Kein schlechterer Polizist, weil tätowiert

Er sei kein schlechterer Polizist, nur weil er tätowiert sei. Viele seiner Kollegen unterstützten ihn. Manche wollten sich selbst ein Tattoo stechen lassen. Außerdem sei das eine Generationenfrage. “Jüngere sehen das nicht als problematisch an.”

Aloha-Tattoo bereits im Oktober 2013 beantragt

Bereits am 22. Oktober 2013 beantragte der Polizist die Erlaubnis, sich das Wort “Aloha” auf den Unterarm als Tattoo stechen zu lassen. Dies sei zur Erinnerung an die Flitterwochen auf Hawaii. “Das ist eine Tätowierung und das geht niemand anders etwas an.”

Polizeipräsidium lehnte Tattoo ab

Das Polizeipräsidium lehnte den Antrag nach einigem Schriftverkehr mit dem Bayerischen Staatsministerium mit Schreiben vom 28. Juli 2015 jedoch ab. Als Begründung wurde u.a. angeführt „Wenn der Polizeioberkommissar die Sommeruniform mit den kurzen Ärmeln trage, dann wäre das Tattoo für jeden sichtbar“.

Grundlage für das Tattoo-Verbot im sichtbaren Bereich ist der Artikel 75 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG). “Soweit es das Amt erfordert, kann die oberste Dienstbehörde nähere Bestimmungen über das Tragen von Dienstkleidung und das während des Dienstes zu wahrende äußere Erscheinungsbild der Beamten und Beamtinnen treffen”, steht darin. “Dazu zählen auch Haar- und Barttracht sowie sonstige sichtbare und nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale.”

Im Jahre 2016 vor dem Verwaltungsgericht gescheitert

Gegen die Ablehnung des Antrags erhob der Polizist im September 2015 Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Diese Klage wurde im August 2016 abgewiesen. In der Begründung des Gerichtes ist genau das eigentlich freundliche Wort „Aloha“ als Tattoo ein Problem, weil es nicht neutral ist.

Urteil Aloha-Tattoo Ansbach

Hinzu kommt im vorliegenden Fall, und darauf stellt die Kammer maßgeblich ab, dass das vom Kläger beabsichtigte Tattoo eine verbale Botschaft (Aloha, übersetzt: Liebe, Freundlichkeit, Mitgefühl, Sympathie) enthalten soll. Gerade durch diese verbale Bekundung kann aber eine Minderung des Ansehens des Klägers nicht ausgeschlossen werden. Man befürchtet durch die freundliche Botschaft eine verminderte Akzeptanz bei Maßnahmen die mit Zwang durchgesetzt werden müssen.

Auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet gegen Aloha-Tattoo

Gegen dieses Urteil wurde Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Mit Urteil vom 14.11.2018 wurde auch diese Klage gegen das Tattoo-Verbot abgewiesen.

Aloha-Tattoo Urteil VGH München

Nächste Tattoo-Instanz: Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

Somit wurde die nächste Instanz angerufen, das ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Auch das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage des Polizisten im Mai 2020 ab.

Aloha-Urteil Bundesverwaltungsgericht Leipzig

Endstation: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht ist die vierte und definitiv letzte Instanz. Für den Polizisten ist es eindeutig, dass hier Grundrechte verletzt werden. Wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtet, ist die Verfassungsbeschwerde bereits am 16. September 2020 eingegangen. Das Aktenzeichen für die „Verfassungsbeschwerde Tattoo“ ist (Az: 2 BvR 1667/20).

Tattoos können grundsätzlich ein Eignungsmangel sein

Wer zur Polizei möchte, sollte Tattoos grundsätzlich gut überlegen. Dass z.B. ein Mafia-Tattoo ein Eignungsmangel sein kann hatten wir schon berichtet.