Ein Polizist zog für sein Aloha Tattoo jetzt bis vor das Bundesverfassungsgericht. Und war dort – zumindest teilweise – erfolgreich.
Ein Polizeibeamter möchte sich nach dem Hawai-Urlaub ein Tattoo mit dem Schriftzug “Aloha” stechen lassen. Er beantragte dies bei seinem Dienstherrn im Oktober 2013. Über den genauen Ablauf hatten wir bereits hier berichtet.
Wegen Aloha Tattoo – Polizist erhebt Klage vor dem Verfassungsgericht
Nun zog der Polizeioberkommissar vor das Bundesverfassungsgericht. Dort war er zumindest teilweise erfolgreich.
Das Bundesverfassungsgericht bemängelte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (Az. 2 BvR 1667/20). Das Gericht hätte etwas ins Gesetz hineingelesen, was dort gar nicht stehen würde.
Nun geht der Fall erneut zurück an das Bundesverwaltungsgericht. Darüber berichtete unter anderem RTL.
Problematik: Sichtbare Tattoos als Polizist
Die Problematik bei dem Fall ist, dass der Dienstherr des Polizisten – in diesem Fall die Bayerische Polizei – mit sichtbaren Tattoos bei Polizisten nicht einverstanden ist. Das wird von Bundesland zu Bundesland in Deutschland unterschiedlich geregelt. In einigen Bundesländern sind auch stark tätowierte Polizisten kein Problem.
In Bayern ticken die Uhren – zumindest beim Dienstherrn des angesprochenen Polizisten – noch etwas anders.