Eilantrag im Saarland von Tattoo Studio erfolgreich
Im Saarland war ein Eilantrag von einem Tattoo Studio erfolgreich. Für dieses Bundesland gibt es aktuell keinen Corona Lockdown. Tattoostudios bzw. Tätowierer dürfen dort wieder arbeiten.
Andere Entscheidung als in Berlin
In Berlin wurde kurz zuvor ein entsprechender Eilantrag abgelehnt. Das Urteil aus dem Saarland zeigt, dass ein anderes Gericht einen nahezu identischen Sachverhalt komplett anders entscheiden kann. Aktuell sind noch in einigen Bundesländern Klagen anhängig.
Der Bundesverband Tattoo informiert
Der Bundesverband Tattoo hat via Facebook seine Mitglieder und Follower informiert. Wir zitieren wie folgt:
“Im Saarland darf wieder tätowiert und gepierct werden!!
Nur zur Info für die Kolleginnen und Kollegen im Saarland: Gerade ist die Eilentscheidung des Saarländischen Oberverwaltungsgerichts eingegangen: Die dortige Verordnung wurde – soweit Tattoo- und Piercingstudios betroffen sind – außer Vollzug gesetzt (AZ: Saarländisches OVG 2 B 306/20) . Im Saarland könnt Ihr also wieder arbeiten!!”