Verwaltungsgericht Berlin lehnt Antrag von Tattoo Studio gegen Corona Lockdown ab
Das Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg hat am Mittwoch einen Eilantrag gegen den Lockdown wegen Corona abgelehnt.
Eingereicht wurde er von einem Tattoo-Studio in Berlin. Laut Argumentation des Gerichtes ist die Einschränkung der körpernahen Dienstleistungen in Tattoo-Studios geeignet, erforderlich und angemessen.
Verwirrung um volle Einkaufsstraßen in Berlin
Zeitgleich sind in Berlin die Einkaufsstraßen jedoch mindestens sehr gut gefüllt. Entsprechende Berichte finden sich in den Berliner Zeitungen. Volle Einkaufsstraßen und somit keine wirklich wirksamen Maßnahmen gegen Corona hatten viele befürchtet. Ob der Lockdown unter diesen Umständen erfolgreich ist, darf zumindest angezweifelt werden.
Keine Auswirkung auf andere Bundesländer
Das Urteil in Berlin hat keine Auswirkungen auf die anderen anstehenden Klagen. Jedes Gericht entscheidet für sich unabhängig. Als gutes Signal für Tattoostudios betrachten es Experten jedoch auch nicht.