Corona Notbremse vom Bundestag beschlossen
Am heutigen Mittwoch hat der Bundestag die bundesweite Corona Notbremse beschlossen. Für Tätowierer in Bayern ändert sich ersten Erkenntnissen nach (vorläufig) noch nichts. Die Tattoostudios in den übrigen Bundesländern sind jedoch davon betroffen.
Körpernahe Dienstleistungen müssen ab einer Inzidenz von 100 und mehr schließen
Die Bundesweite Corona Notbremse betrifft auch Tätowierer: Ab einer Inzidenz von 100 und mehr sind einerseits keine Körpernahen Dienstleistungen mehr erlaubt. Andererseits gibt es Ausnahmen für “pflegerische, seelsorgerische, medizinische sowie therapeutische Dienstleistungen”. Friseure und Fußpflege dürfen darüber hinaus weiterhin geöffnet bleiben, dürfen Kunden über einer Inzidenz von 100 jedoch nur mit aktuellem Coronatest einlassen.
Das bedeutet im Klartext: Auch Tätowierer müssen schließen, sobald die bundesweite Corona Notbremse greift. Und das liegt nun nicht mehr in der Hand der jeweiligen Länder.
Regelung gilt bundesweit – aber eben doch nicht einheitlich
Bis zu einer Inzidenz von 100 ist die Handhabung weiterhin Ländersache. Für die Tattoostudios in Bayern ist dies eine Hiobsbotschaft: Als einziges Bundesland waren vor der Notbremse in Bayern Tattoostudios seit November ohne Unterbrechung geschlossen. Anfang März beschloß die Bund-Länder-Ministerkonferenz Lockerungen, Bayern ging hier aber einen eigenen Weg. Tattoostudios blieben weiterhin von den Lockerungen ausgenommen.
“Notbremse” legt nur ein Minimum an Maßnahmen fest – Verschärfungen ebenfalls Ländersache
Die beschlossene Notbremse auf Bundesebene legt nur die Untergrenzen für Schließungen fest. Diese Untergrenzen greifen automatisch, sobald ein Kreis oder eine Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 überschreitet. Es steht jedoch jedem Bundesland weiterhin frei, die Maßnahmen nachzubessern. Somit können die jeweiligen Länder die Grenzen weiterhin nach unten korrigieren.
Der Freistaat Bayern hat bereits angekündigt, die Notbremse eventuell nachzubessern.