München/Deutschland – Es gibt weitere Gerichtsentscheidungen zum Lockdown in Deutschland – bzw. den Klagen der Tattoo Studios dagegen.
Die Situation im Frühling im 1. Lockdown
Der Lockdown im Frühling ist gerade einmal ein paar Monate her – damals war alles anders. Soweit uns bekannt, haben damals zwei Tattoostudios Klage eingereicht. Das Studio „Black Pearl Tattoo“ von Nori Storm in Flensburg – und in München waren es wir. Nori war seinerzeit erfolgreich und durfte als einziger in Schleswig-Holstein tätowieren während alle anderen noch im Lockdown waren.
Bayern hob – überraschend für viele – den Lockdown vor vielen anderen Bundesländern auf, noch bevor über unsere Klage entschieden werden konnte.
Alles neu macht Lockdown zwei – einen Fleckenteppich an Verordnungen wollte die Bundesregierung diesmal vermeiden. Das hat nicht geklappt: In Thüringen und Sachsen-Anhalt blieben Tattoo-Studios geöffnet. Zugleich wurden sie in allen anderen Bundesländern – vorerst – geschlossen.
Doch diesmal wollten sich das die Tattoostudio-Betreiber bzw. Tätowierer in Deutschland nicht so einfach bieten lassen. Alleine der als Tattoo-Anwalt bekannte Urban Slamal stellte in 11 Bundesländern 84 Eilanträge. Das war der Stand am 03. November, also vor exakt einer Woche.
In fünf Bundesländern gibt es inzwischen Entscheidungen – es ist also kurz vor der Halbzeit. Aktuell schaut es aus, als würde der Lockdown die Oberhand behalten.
Gerichtsentscheidungen pro Lockdown
In Brandenburg fiel die Entscheidung schon am nächsten Tag – die Tattoostudios bleiben geschlossen. 1:0 für den Lockdown. Wenig später die gleiche Entscheidung aus Schleswig-Holstein, also von dort wo Nori beim letzten mal erfolgreich war – 2:0 für den Lockdown.
Zwischenzeitlich keimte dann doch glatt so etwas wie Hoffnung auf, als im Saarland verkündet wurde dass der Eilantrag dort erfolgreich war – es stand nur noch 1:2. Doch da kamen Baden-Würtemberg und Niedersachsen ums Eck – der Lockdown ist mittlerweile mit 4:1 in Führung gegangen…
Zwei Bundesländer erlaubten Tattoos von Anfang an
Eigentlich nur 4:3 – denn in zwei Bundesländern durfte ja von Anfang an weiter tätowiert werden. Die Begründungen in den Bundesländern, in denen geschlossen bleibt sind sich meist ähnlich: Das Mittel des Lockdowns erscheint den Richtern geeignet und angemessen, die Frisöre gehören anders als Tätowierer zur Grundversorgung.
Wir halten euch selbstverständlich auf dem Laufenden.
Was die vollmundig versprochenen Ausgleichszahlungen angeht, so können diese Stand heute immer noch nicht beantragt werden.
Es sind wohl noch nicht alle Details geklärt, außerdem muss das betreffende Programm mit dem der Steuerberater die Zahlungen beantragen soll erst noch geschrieben werden. Die meisten Betriebe zahlen selbst bei 75% Umsatzentschädigung noch kräftig drauf. Kaum eine Firma hat 25% vom Umsatz als Gewinn, man denke nur mal eben an Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Mieten, Gehälter, Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge, Leasingverträge, Versicherungen.
Dies erwähnen wir an dieser Stelle nur, weil wir die letzten Tage oftmals gehört haben, dass es doch schön wäre für´s Nichtstun 75% zu bekommen.
Bei Angestellten mag das richtig sein – für Firmen leider nicht. Wie schön man „Urlaub machen und entspannen“ kann im November, wenn alle Freizeitaktivitäten geschlossen haben, man eigentlich daheim bleiben soll und einen dank Corona Existenzängste plagen steht übrigens auf einem ganz anderen Blatt Papier.