Gericht erkennt mögliche Benachteiligung der Tätowierer und Tattoo Studios in Bayern. Die Studios bleiben trotzdem geschlossen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im Eilverfahren über die Rechtmäßigkeit der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entscheiden. Geklagt hatten drei Tattoo Studios aus Bayern. Darüber informiert der Bundesverband Tattoo auf seiner Facebook-Seite:
Vorläufige Entscheidung in Bayern.
“Der BayVGH hatte in insgesamt 3 Eilverfahren über wie Rechtsmäßigkeit der dortigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu entscheiden, welche – wie bekannt – Tätowierern und Piercern zwar das Arbeiten verbietet, Kosmetikern und Nagelstudios allerdings nicht. Das Ergebnis in Kurzfassung: Ja, man konnte diese Differenzierung auch nicht nachvollziehen und hält sie wohl auch für gleichheitsrechtswidrig – aber eben nicht erheblich genug, um die Verordnung deshalb auch in einem Eilverfahren insoweit gleich außer Kraft setzen zu können (oder zu wollen). So kann man dann doch gleichzeitig gewinnen und verlieren…”
Mit anderen Worten: Tätowierer in Bayern haben zwar möglicherweise Recht – aber nicht recht genug um wieder zu öffnen!
Sobald wir mehr Informationen dazu haben, veröffentlichen wir sie selbstverständlich umgehend hier in unseren News.
Tattoos & Tattoo Studios – Justitia in Bayern aus Sicht der Tätowierer