Inzidenz in München fällt unter 100 – Öffnung der Tattoo Studios rückt näher
Gute Nachrichten für Tattoo Studios bzw. Tätowierer in München. Wurden gestern bereits die Lockerungen für Tattoostudios in Bayern verkündet, so passen ab dem heutigen Tage -vorerst – auch die Zahlen dazu.
München Stadtgebiet Inzidenz 99 – Landkreis München 93
Es wird ja immer gefragt, welche Inzidenzzahlen gelten. Zur Auswahl stehen die vom LGL oder die vom RKI. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt hierauf aber eine ganz klar Antwort. Es gelten die Zahlen vom Robert Koch-Institut (§ 3 Nr. 1 12. BayIfSMV). Es ist nicht davon auszugehen, dass diese Nummer geändert wird.
Ab wann dürfen Tattoo Studios in München dann geöffnet werden?
Auch hierauf gibt es eine ganz klare Antwort der 12. BayIfSMV:
„Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die von der Regelung verfügten Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft.“ – (§ 3 Nr. 2 12. BayIfSMV).
Davon ausgehend, dass die Inzidenz ab heute den Wert von 100 nicht mehr überschreitet, würden am Sonntag die 5 Tage ablaufen. Ab dem übernächsten darauf folgenden Tag treten die Maßnahmen dann außer Kraft. Das wäre der Dienstag. Das würde im Klartext bedeuten, dass Tattoostudios ab dem Dienstag, 11.05.21 wieder öffnen dürfen.
Ist eine gesonderte Erlaubnis/Genehmigung dafür erforderlich?
Das kann noch nicht zu 100% beantwortet werden. In der Pressekonferenz klang es so, als müsste sich jeder Betrieb noch eine extra Genehmigung holen. In der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums liest sich das etwas anders:
„Ab dem 10. Mai werden alle bisher noch geschlossenen Körpernahen Dienstleistungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen“.
Punkt 10, Pressemitteilung.
Die Friseure brauchen allerdings keine gesonderte Genehmigung. Hierzu empfiehlt es sich jedoch, den konkreten geänderten Verordnungstext abzuwarten. Wir halten euch darüber natürlich auf dem laufenden.
Was ist, wenn die Inzidenz an einem Tag wieder über 100 steigt?
Dann geht die Zählerei wieder von vorne los. Der Trend geht jedoch in die richtige Richtung – wir sind nicht nur vorsichtig, sondern äußerst optimistisch.