Tattoo Studios in Bayern und bald in ganz Deutschland geschlossen – Zeit für eine Sammelklage. Oder?

Tattoostudios in Bayern sind ohnehin seit 01. November 2020 durchgängig geschlossen. Dank der beschlossenen Corona-Notbremse droht dieses Schicksal jetzt wieder allen Tattoostudios in Deutschland.

Zumindest bei einer Inzidenz von über 100. Darüber hatten wir gestern berichtet. Höchste Zeit für eine Sammelklage. Oder etwa nicht?

Immer wieder gefordert oder sogar angekündigt – Sammelklage für Tattoo Studios

Die Idee ist natürlich verlockend: Mehrere Tattoostudios schließen sich zusammen und machen eine Sammelklage. Geballte Power, geteilte Kosten. Zudem kennt man das Wort „Sammelklage“ aus den Medien.

Vor allem aus den USA. Das dürfte wohl der Grund sein, warum uns in Kommentarspalten immer wieder geraten wird, man sollte doch eine Sammelklage der Tätowierer oder Tattoostudios machen.

Oder Kollegen uns – ausdrücklich netterweise – uns anbieten, uns bei einer Sammelklage zu unterstützen.

Manche haben sogar schon im Internet angekündigt, eine Sammelklage vorbereitet zu haben. Wir sind gespannt, wie das ausgeht.

Das Problem: Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht

Leider gibt es in Deutschland keine Sammelklagen. Darauf hat auch der Bundesverband Tattoo bereits mehrfach hingewiesen.

Allerdings gibt es durchaus die Möglichkeit, zumindest das Kostenrisiko zu minimieren. Wir zitieren aus dem Artikel des BVT:

Eine „Sammelklage“ in dem Sinne gibt es im verwaltungsrechtlichen Verfahren nicht. Man kann sich jedoch als Antragssteller in einem Verfahren zusammenschließen oder dem Gericht einzelne Anträge zukommen lassen.

Kein geteiltes Kostenrisiko bei „Sammelklage“ der Tätowierer in Bayern

In der Praxis bedeutet dies, dass ein Anwalt mehrere Anträge von betroffenen Tattoostudios einreicht. Nun gibt es Bundesländer, bei denen die Gerichte dann die angefallenen Kosten teilen.

Weil sie ja ohnehin nur die selbe Entscheidung / das selbe Urteil im Copy-Paste-Verfahren mit unterschiedlichen Adressen verschicken müssen.

In Bayern ticken die Uhren leider auch diesbezüglich etwas anders. Hier hatten bereits mehrfach Tattoostudios bzw. Tätowierer aus Bayern geklagt. Im November 2020 war es mehr als ein Dutzend. Unter anderem wir vor dem Verwaltungsgericht in München.

Identischer Anwalt, identischer Antrag, gesammelt eingereicht. Allerdings wurden die Kosten nicht aufgeteilt, sondern jedes Tattoostudio hatte die vollen Kosten des Gerichts zu tragen.

Fazit: Eine Sammelklage gibt es in Deutschland nicht – und selbst so etwas ähnliches gibt es in Bayern gleich zweimal nicht.